Employer Branding

Aufbau einer Arbeitgebermarke

KMU müssen folgende Themen bedenken:

  • Wie ziehe ich neue Mitarbeiter an?
  • Wie halte ich meine Mitarbeiter im Unternehmen?
  • Wie fördere ich die Leistungskraft meiner Mitarbeiter?
  • Wie reduziere ich die Krankheitskosten im Unternehmen
 

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die Employer Branding Strategie schlechthin!

Nutzen für Arbeitgeber

Betriebliches Gesundheitsmanagement bedeutet eine nachhaltige Investition und bewirkt höhere Leistungen mit messbaren Ergebnissen.

  • Das Vertrauen der Beschäftigten zu erhöhen
  • Stress, Fehlzeiten und Fluktuation zu reduzieren und damit erheblich
    Kosten zu sparen
  • Die Arbeitseffizienz zu steigern
  • Die Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu verbessern
  • Sowie die Mitarbeiterbindung, Image und Produktivität zu erhöhen

Umsetzung

Bitte füllen Sie beiliegenden Fragebogen (BGM Kern System)  bequem an Ihren PC aus.
Sie erhalten kostenlos eine Erstanalyse zum aktuellen Stand Ihres Unternehmens zum Thema Gesunde Arbeitgebermarke sowie ein Handbuch zur konkreten Umsetzung.

 „Potentialanalyse für die BGM- Kern-System zum Thema Gesunder Arbeitgeber“:

https://fragenkatalog.linearb-software.de/480-bgm-kernsystem-2020-30/?vn=Thomas%20Schusser&em=info@unternehmensberatung-schusser.de

Bitte nutzen Sie immer den vollständigen Link. Sobald Sie auf den Link geklickt haben, müssen Sie folgende Zugangsdaten eingeben.

 

PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Gesundheit als wichtige Voraussetzung für Unternehmenserfolg
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte es mit wenig standardisierten, unstrukturierten Aufgaben und Abläufen zu tun haben nehmen zu. Die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter ist unter diesen Voraussetzungen ein wichtiger Faktor für den Unternehmenserfolg. Denn nur, wenn es allen Beschäftigten gut geht, können die gemeinsamen Unternehmensziele erreicht werden.

Folge dieser vorgenannten sich massiv verändernden Rahmenbedingungen:
Die Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25. September 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben
Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

§5 ARBEITSSCHUTZGESETZ – BEURTEILUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

DURCHFÜHRUNG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

1. Planung
– Rechtzeitige Einbindung Mitarbeiter und ggf. Arbeitnehmervertretung
– Festlegung eines Ablaufplanes

2. Festlegung Arbeitsbereiche
– Unterschiedliche Arbeitsbereiche definieren (z.B. kaufmännische und technische Arbeitsbereiche; geistige oder eher körperliche Tätigkeiten)

3. Gefährdungsermittlung
– Strukturierte Aufnahme von Auffälligkeiten bei bestimmten Arbeitssystemen
– Risikoeinschätzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

4. Gefährdungsbeurteilung
– Durch Interviews mit Mitarbeitern aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen anhand eines Fragebogens
– Qualitative Risikobewertung durch Beobachtung

5. Maßnahmen
– Zusammenfassung von tragfähigen Lösungen zur Minimierung bzw. Beseitigung der ermittelten Risiken

6. Wirksamkeitsprüfung
– die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen sind zu kontrollieren

7. Abschlußbericht
– Dokumentation über die Durchführung der psychischen Gesundheitsgefährdung

KONSEQUENZEN BEI NICHT-DURCHFÜHRUNG DER PSYCHISCHEN GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG:

Arbeitnehmer können im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen.
Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung nehmen in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress.
Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.

MITARBEITERGESUNDHEIT*

Jeder 25. Erwerbstätige hat eine oder mehrere belastungsbedingte Erkrankungen pro Jahr und fällt im Schnitt für 16 Arbeitstage aus. Dabei entstehen pro Mitarbeiter Kosten in Höhe von 3600€. Betroffen davon sind alle: Konzerne, mittelständische Unternehmen und kleine Betriebe. Bei Führungskräften könne die Kosten schnell einen sechs- bis siebenstelligen Betrag erreichen.

* Verwendete Quellen: DAK Gesundheitsreport, BKK Faktenspiegel, BKK Bundesverband, BMG Daten des Gesundheitswesens

EINIGE FAKTEN ZU BEGINN

1. Psychische Erkrankungen nehmen zu
Der Anteil psychischer Erkrankungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen kletterte in den vergangenen 39 Jahren von zwei Prozent auf 14,7 Prozent. Die durch psychische Krankheiten ausgelösten Krankheitstage haben sich in diesem Zeitraum verfünffacht. Während psychische Erkrankungen vor 20 Jahren noch nahezu bedeutungslos waren, sind sie heute die zweithäufigste Diagnosegruppe bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit (BKK Gesundheitsreport, 2014).

Besondere Bedeutung und Brisanz erhalten psychische Erkrankungen auch durch die Krankheitsdauer: Die durchschnittliche Dauer psychisch bedingter Krankheitsfälle ist mit 40,1 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen (13,0 Tage).
Psychische Erkrankungen sind außerdem die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Frühberentungen. In den letzten 18 Jahren stieg der Anteil von Personen, die aufgrund seelischer Leiden frühzeitig in Rente gingen, von 14,5 Prozent auf 41,9 Prozent (Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenversicherung in Zeitreihen 2012). Gegenüber dem Jahr 2000 entspricht dies einer Steigerung der Fallzahlen um über 40 Prozent. Im Vergleich zu anderen Diagnosegruppen treten Berentungsfälle wegen „Psychischer und Verhaltensstörungen“ deutlich früher ein; das Durchschnittsalter liegt bei 48,3 Jahren.

2. Kosten für Volkswirtschaft und Unternehmen steigen
Folge für Unternehmen und Volkswirtschaft sind Ausgaben in Milliardenhöhe: Allein die direkten Krankheitskosten für psychische Erkrankungen betragen knapp 16 Milliarden Euro pro Jahr. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2011). Laut Berechnungen könnten sie bis 2030 auf rund 32 Milliarden Euro anwachsen. Dabei ist der noch größere Anteil an indirekten Kosten – verursacht durch reduzierte Produktivität während der Arbeitsjahre und vorzeitige Verrentung – noch gar nicht berücksichtigt.
Die deutliche Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen spiegelt sich in den zunehmenden Produktionsausfallkosten wider: Während sie 2008 noch bei geschätzten knapp 4 Milliarden Euro lagen, sind die Produktionsausfallkosten bis 2012 auf 6 Milliarden Euro gestiegen.
Gleiches gilt für den Ausfall an Bruttowertschöpfung durch Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen, hier gab es im selben Zeitraum eine Zunahme von mehr als 3 Milliarden Euro von rund 7 auf 10,5 Milliarden Euro. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2012, 2013)

Unternehmenskultur und betriebliche Gesundheitspolitik

Das Unternehmen entwickelt eine wertschätzende Vertrauenskultur, fördert die Beteiligung der Beschäftigten in allen Fragen der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und stellt Strukturen bereit, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten fördern

1. STRUKTUREN UND ORGANISATION

A) Gesundheitsförderliche Unternehmenskultur
– Das Unternehmen stellt durch seine Werte und seit Leitbild sicher, dass der Beitrag jeden Mitarbeiters zum Unternehmenserfolg wertgeschätzt und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten unterstützt wird
 
B) Betriebliche Personal- und Gesundheitspolitik
– Das Unternehmen stellt durch entsprechende Regelungen eine systematische Personalentwicklung sicher
– Das Unternehmen stellt eine faire und transparente Gehaltspolitik sicher
– Es existieren verbindliche betriebliche Regelungen zu den wichtigsten Handlungsfelder der Förderung psychischer Gesundheit
 
C) Beteiligung
– Das Unternehmen stellt sicher, dass die Geschäftsziele und Strategien den Beschäftigten bekannt sind und von Ihnen verstanden werden.
– Das Unternehmen stellt sicher, dass die Strukturen der geregelten repräsentativen Beschäftigtenvertretung unterstützt und direkte Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten in allen gesundheitsrelevanten – Fragen der Gestaltung der Arbeitsbedingungen gefördert werden.

D) Verantwortlichkeit, Zuständigkeiten
– Aufgaben Abläufe und Ressourcen
– Die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für die Planung, Umsetzung und Auswertung der Förderung psychischer Gesundheit sind in der Organisation klar geregelt. Aufgaben, Abläufe bzw. Verfahrenswege einschließlich der Betriebspflichten sind definiert.
– Da Unternehmen stellt ausreichende Personal- und Sachmittel zur Förderung psychischer Gesundheit zur Verfügung.

E) Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote
– Die Organisation stellt Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte im Bereich mitarbeiterorientierter Führung und Führungsverantwortung in Bezug auf die Förderung psychischer Gesundheit sicher, einschließlich der Förderung der eigenen Gesundheit.
– Beschäftigte können sich über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz informieren. Für psychisch belastete Mitarbeiter schafft die Organisation Unterstützungsstrukturen und hält z.B. spezifische Informations- und Beratungsangebote bereit.

F) Wandel
– Das Unternehmen stellt sicher, dass in Veränderungsprozessen, und insbesondere in wirtschaftlichen Krisen, die Belange der Beschäftigen berücksichtigt und diese in Veränderungsprozessen beteiligt werden.

2. PROZESSE UND MASSNAHMEN

A) Betriebliche Rahmenbedingungen der Mitarbeiterführung / Arbeitsorganisation
– Das Unternehmen sorgt für eine hohe Qualität der Führung. Dazu erhebt es relevante Informationen, plant Verbesserungsmaßnahmen, setzt diese um und kontrolliert die Anpassung weiterer Maßnahmen auf der Grundlage von entsprechenden Auswertungen
 
B) Mitarbeiterorientierte Führung
– Die Führungskräfte orientieren sich in Ihrer alltäglichen Führungspraxis an den Prinzipien der mitarbeiterorientierten Führung. Sie berücksichtigen dabei jeden einzelnen Mitarbeiter gemäß seiner individuellen Belastung/Beanspruchungen und Ressourcen und nehmen Ihre Vorbilds Funktion hinsichtlich eines gesundheitsförderlichen Verhaltens wahr.
 
C) Förderung der psychischen Gesundheit/ Handlungsfeld
– Das Unternehmen sorgt für eine hohe Qualität der Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit in den folgenden drei Handlungsfeldern:

1. Maßnahmen zur Verringerung, Begrenzung bzw. Vermeidung psychischer Belastungen (Prävention)
2. Maßnahmen zur Stärkung von Ressourcen für die psychische Gesundheit (Gesundheitsförderung);
3. Maßnahmen zur Unterstützung von psychisch fehlbelasteten oder kranken Beschäftigten (Unterstützung)

Dazu erhebt es relevante Informationen (Analyse der Belastungen / Beanspruchungen und Ressourcen), plant Verbesserungsmaßnahmen, setzt diese um und kontrolliert die Anpassung weiterer Maßnahmen auf der Grundlage entsprechender Auswertungen.

D) Ausrichtung an einem ganzheitlichen Ansatz
– Sowohl Bedarfsermittlungen als auch Verbesserungsmaßnahmen orientieren sich an einem ganzheitlichen Ansatz und verknüpfen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit Angeboten zur Verbesserung des individuellen Verhaltens-

3. Ergebnisse und Gesamtbewertung

Ergebnisse im Bereich der Qualität der Führung
Das Unternehmen kann positive Ergebnisse zur Mitarbeiterorientierung des Führungsverhaltens belegen
Festgestellte Mängel führen zu entsprechenden Korrektur- bzw. Verbesserungsmaßnahmen

Ergebnisse im Bereich der psychischen Gesundheit
Identifizierte psychisch belastende Arbeitsbedingungen und Beanspruchungen konnten verbessert werden. Ermittelte psychische Ressourcen konnten ausgebaut werden. Die betrieblichen Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Beschäftigte sind wirksam und werden von den Nutzern positiv bewertet.

Ergebnisse im Bereich der Identifikation der Mitarbeiter und Ihres Engagements
Die ermittelte Ergebnisse zu Identifikation und Engagement der Beschäftigten zeigen einen positiven Trend.

Beitrag zur Entwicklung der Geschäftsergebnisse
Das Unternehmen kann positive Beiträge zu den Geschäftsergebnissen (verbesserte Qualität der Kernprozesse, kundenbezogene Kennwerte, Kosten, Produktivität und Innovation und Wachstum) darstellen

– Sie erhalten eine objektive Einschätzung, auch der psychischen Belastungen, an den Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen
– Sie erreichen eine hohe Akzeptanz bei Ihrer Belegschaft, die wir in den gesamten Prozess aktiv einbinden
– Sie erfüllen die gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG), siehe nächste Folie
– Sie verbessern Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter durch abgestimmte Maßnahmen
– Sie erhalten einen Spiegel über den erlebten Stress, die Stressprävention in Ihrem Unternehmen am Arbeitsplatz und den ausgeübten „Mitarbeitergesundheit-Schutz“
– Sie bekommen ein differenziertes Ergebnis für den Fall, dass Ihr Unternehmen in verschiedenen Betriebsstätten mit unterschiedlichen Gefährdungsgründen tätig ist.