Fördermittelberatung

Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder Nachwuchsmangel – die personellen Anforderungen an Sie als Unternehmen sind vielfältig, die Bindung von Fachkräften ist eine branchenübergreifende Herausforderung. Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen, um mit passgenauen Strategien zu reagieren.

Hier setzt das Programm unternehmensWert:Mensch an.

unternehmensWert:Mensch ist ein Förderprogramm, das Unternehmen niedrigschwellig bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik unterstützt. Unter Beteiligung der Beschäftigten werden mit professioneller Prozessberatung nachhaltige Veränderungen angestoßen.

Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen, die vorausschauende und mitarbeiterorientierte Personalstrategien entwickeln möchten.

Förderung

Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratung je nach Unternehmensgröße zu 50 oder 80Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung direkt im Unternehmen kann max. zehn Tage dauern und max. 1.000Euro pro Beratungstag kosten. Hintergrund Gefördert wird unternehmensWert:Mensch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Das Programm ist inhaltlich verzahnt mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit und steht im Kontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. In einigen Bundesländern ergänzt das Programm bestehende Landesinitiativen.

Mit Sicherheit mehr Perspektive

Das Beratungsangebot von unternehmensWert:Mensch greift auf das Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit zurück. In folgenden vier Handlungsfeldern kann eine Beratung in Anspruch genommen werden:

Vier zentrale Handlungsfelder

Personalpolitische Veränderungen können in vier Handlungsfeldern angestoßen werden. Die Beratungen von unternehmensWert:Mensch sind daran ausgerichtet.

Personalführung:

Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.

Chancengleichheit & Diversity:

Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.

 

Gesundheit:

Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig sind, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Beschäftigte müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden.

Wissen & Kompetenz:

Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.

 

unternehmensWert:Mensch plus - Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung betrieblicher Lern- und Experimentierräume für die Zukunft der Arbeit

Wenn Sie sich als Unternehmen zu den Themen Personalpolitik oder Arbeitsorganisation professionell beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Beratung erhalten.

Sie erhalten den Zuschuss für einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der sich gezielt am Bedarf Ihres Betriebs orientiert. Dieser umfasst eine Erstberatung, eine Prozessberatung und ein Ergebnisgespräch.

Antragsberechtigt für eine Prozessberatung sind Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler und gemeinnütziges KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, das seit mindestens 2 Jahren am Markt besteht.

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen müssen Sie mindestens einen sozialversicherten Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.

  • unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) mit Beratungsleistungen zur Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums, der Unternehmensführungen und Beschäftigten gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels ermöglicht.

Sie erhalten den Zuschuss

  • im Programmzweig uWM plus als KMU in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von EUR 1.000 netto je Beratungstag für maximal 12 Beratungstage.

Vom förderfähigen Honorar sind 20 Prozent von Ihnen als Eigenanteil aufzubringen.

Was ist „unternehmensWert:Mensch plus – Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung betrieblicher Lern- und Experimentierräume für die Zukunft der Arbeit“?

Der Programmzweig uWM plus zielt darauf ab, der Unternehmensführung und den Beschäftigten gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels zu ermöglichen.

Durch Beratungsleistungen sollen KMU dabei unterstützt werden, nach Maßgabe einheitlicher methodischer Vorgaben betriebliche Lern- und Experimentierräume einzurichten.

Diese Lern- und Experimentierräume sollen KMU befähigen, Innovationen mithilfe einer mitarbeiterorientierten und agilen Methode in Gang zu setzen.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie erhalten den Zuschuss

  • im Programmzweig uWM plus als KMU in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von EUR 1.000 netto je Beratungstag für maximal 12 Beratungstage.
  • Mit diesem Honorar sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Alle Nebenkosten (Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc.) sind nicht zuwendungsfähig.

Vom förderfähigen Honorar sind 20 Prozent von Ihnen als Eigenanteil aufzubringen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

Mit dem Beratungsscheck kann das Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigten eine Prozessberatung in Anspruch nehmen, welche die Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums unterstützt und so einen betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozess initiiert und begleitet.

Die Prozessberatung uWM plus erfolgt direkt vor Ort im Betrieb sowie unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) und der Beschäftigten.

Die Prozessberatung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer spezifischen agilen Methode zur Durchführung eines Lern- und Experimentierraums.

Das Konzept des Lern- und Experimentierraums beinhaltet zugleich ein Rollenkonzept, das einen Lenkungskreis, ein Lab-Team und eine Verantwortliche bzw. einen Verantwortlichen des Lab-Teams vorsieht.

Die detaillierten methodischen Vorgaben werden auf der Internetseite http://www.unternehmens-wert-mensch.de veröffentlicht.

Gefördert werden

Zur Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums wird im Programmzweig uWM plus eine Prozessberatung von maximal 12 Beratungstagen gefördert.

Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden,

die von für den Programmzweig uWM autorisierten Prozessberaterinnen bzw. Prozessberatern durchgeführt werden, die zusätzlich eine Qualifizierung für den Programmzweig uWM plus absolviert haben. (Einzelheiten werden auf http://www.unternehmens-wert-mensch.de bekannt gegeben.)

Eine Unterbeauftragung bzw. Subunternehmerschaft von Prozessberaterinnen und Prozessberatern ist nicht gestattet,

die nach Maßgabe der methodischen Vorgaben und unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden,

die auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sind, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.

Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben und Aufwendungen für

Nicht förderfähig sind in diesem Programmzweig Beratungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inklusive Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • die auf einen Personalabbau hinzielen,
  • die Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung beinhalten,
  • die ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z.B. nach ISO 9000 ff.) beinhalten,
  • die auf Einzelmaßnahmen wie Trainings-/Weiterbildungsmaßnahmen oder Coaching abzielen, ohne in die Prozessberatung eingebettet zu sein. Sofern Einzelmaßnahmen dies berücksichtigen, dürfen sie im Programmzweig uWM einen Anteil von 40% an der Prozessberatung nicht übersteigen. Im Programmzweig uWM plus dürfen diese Maßnahmen einen Anteil von 10% an der Prozessberatung nicht übersteigen; zudem richten sie sich ausschließlich an den in der Methodik beschriebenen Verantwortlichen des Lab-Teams (siehe Nummer 2.2.2),
  • die Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben,
  • die gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • die durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) der Vertretungsberechtigten des Unternehmens durchgeführt werden,
  • die durch Prozessberaterinnen und Prozessberater durchgeführt werden, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird. Dasselbe gilt für Prozessberaterinnen und Prozessberater, wenn diese eine Vermögensauskunft nach § 802 der Zivilprozessordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
  • die durch Prozessberaterinnen und Prozessberater durchgeführt wurden, deren Autorisierung vorübergehend oder dauerhaft entzogen wurde,
  • soweit das antragsberechtigte Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch gegen einen Dritten auf thematisch vergleichbare Beratungen hat.

Im Rahmen des Programmzweigs uWM gilt zudem, dass Beratungen nicht förderfähig sind,

  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen bzw. weiteren Beratungen gerichtet ist,
  • die sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings zum Inhalt haben.

Kontakt:

https://www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite/

BAFA – Allg. Beratung „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.

Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler mit einem Zuschuss, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) je nach Unternehmensalter oder -situation in 3 Modulen

  • Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung (Jungunternehmen),
  • bereits länger am Markt bestehende Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen)

Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag auf Förderung in einer der 3 Beratungsarten stellen.

  • Unternehmenssicherungsberatung
  • Allgemeine Beratung
  • Spezielle Beratung

Unternehmen in Schwierigkeiten können 2 Zuschüsse beantragen, nach einer Unternehmenssicherungsberatung auch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung.

Die Förderung beträgt für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für Jungunternehmen EUR 4.000

und für Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten EUR 3.000.

Was ist BAFA – Allg. Beratung „Förderung unternehmerischen Know-hows“?

Am Markt bestehende Unternehmen können ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) eine Förderung der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen.

Bestandsunternehmen ist es freigestellt, vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Mit dieser Beratungsleistungen können strukturelle Ungleichheiten bearbeitet werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden.

Konzeptionell beinhaltet

  • eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
  • die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
  • darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.
  • Die Fördermaßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen.
  • Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.

Gefördert werden:

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und
  • Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Beratungen für Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten.

Diese Einschränkung, wie bei Bestandkunden, gilt nicht für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben und Aufwendungen für:

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot);
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität);
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben;
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
  • die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben;
  • die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Kontakt:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

file:///Users/michaelweber/Downloads/unb_merkblatt_beratungsarten_beratungsthemen_2021.pdf

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen.html

VORGRÜNDUNGS- UND NACHFOLGECOACHING BAYERN

 Durchgeführt von den BAYERISCHEN INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds)

  1. Welche Vorteile haben Sie durch das Coaching?

Bereits bevor Sie Existenzgründer, Unternehmensübernehmer oder -einsteiger sind, können Sie eine maßgeschneiderte Beratung zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Themen in Anspruch nehmen. Ein kompetenter Unternehmensberater unterstützt Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen, z. B.:

  • Wie biete ich mein Produkt oder meine Dienstleistung erfolgreich an?
  • Wie viel Kapital benötige ich und wie erhöhe ich meine Chancen, dieses zu günstigen Konditionen bei der Bank zu bekommen?
  • Rechnet sich meine Geschäftsidee?
  • Soll ich mich für die Unternehmensübernahme entscheiden?
  • Wie organisiere ich die Betriebsabläufe am besten?

Damit Sie eine professionelle und hochkarätige Unternehmensberatung in Anspruch nehmen können, erhalten Sie im Rahmen der bayerischen „Richtlinie Vorgründungscoaching“ bis zu 70 Prozent der Beratungskosten als Zuschuss.

  1. Wer kann gefördert werden?

Das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern ist ein personenbezogenes Programm. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hier ein Gewerbe gründen möchten.

Zudem sind Unternehmensnachfolger förderbar, die ein bereits in Bayern ansässiges Unternehmen übernehmen. Wenn Sie sich mit mindestens 15 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten und die Geschäftsführung übernehmen, können Sie ebenfalls gefördert werden.

Sollten Sie hingegen bereits Geschäftsführer oder Prokurist einer Firma sein und daran 15 oder mehr Prozent der Anteile besitzen, kann ein Zuschuss nicht gewährt werden.

Nicht antragsberechtigt sind Gründer, die in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betrieben bzw. angemeldet haben oder bei einer geplanten Unternehmensbeteiligung an diesem Unternehmen in den letzten zwölf Monaten bereits mit mindestens 50 Prozent beteiligt waren.

Nicht förderfähig sind außerdem Coachings für angehende Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte sowie Personen, die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind oder tätig sein wollen.

Auch Coachings für geplante Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. gemeinnützige GmbH (gGmbH) sind nicht förderfähig.

Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen.

Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten.

Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen.

Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Was ist „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“?

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation.

Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalent – VZÄ22) bis zum30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt:

  • Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent

Es gelten erhöhte Förderquoten für:

Gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks. Das heißt innerhalb von arbeitsteiligen Kooperationen von mehreren unabhängigen Partnern, die jeweils eigenständige Beiträge in einer gemeinsamen Wertschöpfungskette bzw. -netzwerk erbringen, wobei diese Tätigkeiten Werte schaffen, Ressourcen verbrauchen und in Prozessen miteinander verbunden sind (+ 5 Prozentpunkte).

Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte)

Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen24 (+ 10 Prozentpunkte).

Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände steigt die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2.

Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro.

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50 000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100 000 Euro pro Antragsteller.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

Ziele des Förderprogramms „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ sind:

  • Anregung der KMU und des Handwerks zu mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know- how.
  • Branchenübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei KMU und Handwerk.
  • Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse der geförderten Unternehmen.
  • Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler Geschäftsmodelle für die geförderten Unternehmen.
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle.
  • Befähigung der Mitarbeiter der geförderten Unternehmen, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen.
  • Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den geförderten Unternehmen.
  • Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Gefördert werden

  • Die Förderung gewährt einen Investitionszuschuss für rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen.

Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben und Aufwendungen für

Gefördert werden nur Leistungen, die den Anforderungen gemäß den Nummern 2.7.1 und 2.7.2 an die Module entsprechen. (siehe Link unter Kontakte)

on der Förderung ausgeschlossen sind: Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware);
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Up-dates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung;
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen;
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers;
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen;
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird;
  • und
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

Kontakt:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-zum-foerderprogramm-digital-jetzt-investitionsfoerderung-kmu.pdf?__blob=publicationFile&v=4

https://www.digitaljetzt-portal.de/

Digitalbonus Bayern

Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance.
Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – egal ob internationaler Marktführer oder regionaler Handwerksbetrieb.

Viele Studien zeigen:

Je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg.

Mit dem Digitalbonus unterstützen wir die kleinen Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Der bayerische Digitalbonus ist einfach und effektiv.

Wer wird gefördert:

  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern.
  • Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
  • Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

  • Als gewerbliches Unternehmen im Sinne der Richtlinien Digitalbonus gilt ein Gewerbebetrieb gemäß 2 des Gewerbesteuergesetzes.
  • Ausgenommen (nicht förderberechtigt) sind:
    – Freie Berufe, grundsätzlich auch dann, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden
    – Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
    – Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung)

Sie können zwischen zwei Varianten des Digitalbonus wählen:

Digitalbonus Standard

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
  • Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Digitalbonus Plus

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.
  • Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Was ist der „Digitalbonus Bayern“?

Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.

Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Als kleiner Hinweis:

Der Digitalbonus ist meist nur am ersten Werktag des Monats verfügbar und dann sind begrenzte Antragskontingente verfügbar.

Das kann dazu führen, dass der Digitalbonus bereits nach 30 Minuten nach Öffnung des Antragsportals wieder bis zum nächsten Monat schließen muss!

Wie hoch ist die Förderung?

Sie können zwischen zwei Varianten des Digitalbonus wählen:

§  Digitalbonus Standard

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit.

§  Digitalbonus Plus

Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.

Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen.

Hierzu gehört insbesondere:

IKT-Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert, zum Beispiel unter folgenden Aspekten:

  • Industrie 4.0,
  • datengetriebene Geschäftsmodelle,
  • Warenwirtschaftssysteme,
  • Künstliche Intelligenz (KI),
  • Cloud-Anwendungen,
  • Sensorik
  • sowie IT-Sicherheit.

IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie

Kriterien für den Digitalbonus Plus:

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.

Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden.

Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden.

Gefördert werden

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind allerdings auch dann nicht förderfähig, wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.

Sie können nicht gefördert werden, wenn

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Nicht förderberechtigt sind zudem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung).

Ob Ihr Unternehmen ein kleines Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab: Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben

Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben und Aufwendungen für

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
  • der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
  • Server-Hardware Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
  • Ersatzbeschaffungen
  • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Drucker, Industrieroboter, Automatisierungsanlagen, Oszillografen, Fluorimeter), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht.
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen, E-Mail-Archivierung)
  • Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
  • Projektbegleitung und Schulung – außer sie stehen im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsmaßnahmen.
  • IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden

IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie

Die bayerischen Bezirksregierungen sind vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Programmabwicklung des Digitalbonus beauftragt.

Kontakt:

https://www.digitalbonus.bayern/

https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/

https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/digitalbonus-plus/

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